Das Anfrageverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist durch verschiedene gesetzliche Regelungen weiterentwickelt worden. Die Änderungen sollen ab 01.04.2022 eine frühere, einfachere und schnellere Statusbeurteilung ermöglichen. Sie betreffen insbesondere die Beschränkung der Statusbeurteilung auf die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit (Elementenfeststellung), die Statusbeurteilung vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit (Prognoseentscheidung), die Statusbeurteilung für gleiche Auftragsverhältnisse (Gruppenfeststellung) und die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung im Widerspruchsverfahren. Daher wurde das bisherige Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen aktualisiert. Das aktualisierte Rundschreiben löst mit Wirkung ab 01.04.2022 das bisherige Rundschreiben vom 21.03.2019 ab.