Die Geringfügigkeits-Richtlinien wurden aktualisiert, da mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar 2024 auf 12,41 EUR die Geringfügigkeitsgrenze auf 538 Euro steigt. Zudem laufen die besonderen Bestandsschutzregelungen für Beschäftigungen im früheren Übergangsbereich mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 450,01 EUR bis 520 Euro zum 31. Dezember 2023 aus.