Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)

Stand 05.01.2026 Kostenlos

Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro wird die Geringfügigkeitsgrenze ab 1. Januar 2026 auf 603 Euro sowie ab 1. Januar 2027 auf 633 Euro angehoben. Zudem werden ab 1. Januar 2026 die Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr erweitert. Darüber hinaus wird ab 1. Juli 2026 die Möglichkeit der einmaligen Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht geringfügig entlohnt Beschäftigter geschaffen. Des Weiteren werden die sogenannte Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro für die Zeit ab 1. Januar 2026 angehoben (Steueränderungsgesetz 2025 vom 22. Dezember 2025, BGBl. I Nr. 363). Die Geringfügigkeits-Richtlinien wurden insbesondere unter Berücksichtigung dieser Änderungen aktualisiert.

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