Deutsche Rentenversicherung

Aktuelle Daten 2023

Stand 02.12.2022 Kostenlos

Neben den drei Kerngrößen Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrundlage und aktueller Rentenwert finden sich noch weitere daraus abgeleitete Werte wie der Höchstbeitrag, der Regelbeitrag, der Mindestbeitrag und die Bezugsgröße.

Man findet zusätzlich bei den Berechnungswerten noch das durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt vom Vorjahr, vom aktuellen Jahr und von 2023. Ebenfalls ersichtlich sind die Umrechnungsfaktoren für Beitragsbemessungsgrundlagen. Benötigt werden diese für die neuen Bundesländer, da dort keine eigenen Durchschnittsentgelte ermittelt werden.

Weitere Themen sind ausgewählte Hinzuverdienstgrenzen zur Altersrente. Umfangreiche Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie in unseren Informationsbroschüren.

Neben diesen Berechnungswerten werden einige ausgewählte Ergebnisse aus unseren Rentenstatistiken vorgestellt. Zum Beispiel die Anzahl und Zusammensetzung unserer Rentner, die Leistungen zur Rehabilitation.

Aus der Rentenstatistik werden Werte aus dem aktuellen Rentenzugang vorgestellt. Der Zugang eines Jahres sind die in diesem Jahr erstmals neu gezahlten Renten.

Mit demselben Aufbau werden anschließend ausgewählte Zahlen zum Rentenbestand am Jahresende vorgestellt. Der Rentenbestand umfasst alle an diesem Stichtag von der Deutschen Rentenversicherung gezahlten Renten, also sind dort auch die Zahlen des Rentenzugangs mitenthalten und alle Altfälle, die zum Teil schon vor Jahrzehnten zum ersten Mal bewilligt wurden und heute noch weitergezahlt werden.

Aus dem Bereich Finanzen werden die Einnahmen und Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung vorgestellt, hier für die Jahre 2021 und 2022.

In einer letzten Tabelle wird schließlich die Nachhaltigkeitsrücklage absolut, in Veränderung zum Vorjahr und in Monatsausgaben zu eigenen Lasten dargestellt.

Da die in der Statistik verwendeten Begriffe sehr viel Vorwissen voraussetzen, empfehlen wir Ihnen unsere Informationsbroschüren „Vom aktuellen Rentenwert bis zur Zurechnungszeit“ sowie „Rentenversicherung in Zeitreihen - Glossar“.

Hinweis: Mit dem Entwurf des 8.SGB IV-Änderungsgesetzes soll das Hinzuverdienstrecht ab 1.1.2023 reformiert werden. Die Hinzuverdienstgrenzen werden bei vorgezogenen Altersrenten entfallen und die (Mindest-)Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten erhöht.

Stand: 02.12.2022

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