Gemäß § 11 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) können Sie den hausweit einheitlichen Aktenplan der Deutschen Rentenversicherung Bund für sämtliche Verwaltungsbereiche online einsehen. Dieser wird kontinuierlich weiterentwickelt.
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Stand 24.06.2024
Gemäß § 11 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) können Sie den hausweit einheitlichen Aktenplan der Deutschen Rentenversicherung Bund für sämtliche Verwaltungsbereiche online einsehen. Dieser wird kontinuierlich weiterentwickelt.
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