Deutsche Rentenversicherung

Vorwort mit Gesamtübersicht zum Haushaltsplan 2024

Der Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Bund für das Jahr 2024 wurde am 17. August 2023 durch den Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgestellt und der Bundesregierung gemäß § 70 Abs. 3, 4 SGB IV vorgelegt.

Die Bundesregierung hat den Haushaltsplan zur Kenntnis genommen und nicht beanstandet.

Am 6. Dezember 2023 hat die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund den Haushaltsplan für das Jahr 2024 unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bundesvertreterversammlung vom 7. Dezember 2023 festgestellt. Er ist damit ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

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