Die Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung regelt die Anforderungen, den Ablauf und die Bewertungsmaßstäbe für die Abschluss- oder Umschulungsprüfung der Ausbildung zur bzw. zum Sozialversicherungsfachangestellten. Außerdem definiert sie die Folgen des Nichtbestehens und die Möglichkeiten zur Wiederholung der Prüfung.