Die Zwischenprüfungsordnung regelt die Anforderungen, den Ablauf und die Bewertungsmaßstäbe für die Zwischenprüfung der Ausbildung zur oder zum Sozialversicherungsfachangestellten. Außerdem definiert sie die Folgen des Nichtbestehens und die Möglichkeiten zur Wiederholung der Prüfung.