Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten, sind ebenfalls von der Senkung des deutschen Versorgungsniveaus betroffen. Eine Berechtigung zur Riester-Rente scheitert jedoch häufig an der nicht vorhandenen unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Am Beispiel der Grenzgänger aus Frankreich bzw. nach Luxemburg wird deutlich, dass die Voraussetzungen der Riester-Rente ihrer Zielsetzung entgegenlaufen können.