Seit dem Inkrafttreten am 1. 7.1977 sind die Rechtsvorschriften zum Versorgungsausgleich wiederholt geändert worden. Nunmehr ist – insbesondere aufgrund der Tatsache, dass nach dem derzeit geltenden Recht im Versorgungsfall häufig die rechnerische Halbteilung verfehlt wird – mit dem am 8. 4. 2009 im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 3. 4. 20091 eine erneute Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage erfolgt. Die Neuregelungen treten am 1. 9. 2009 in Kraft. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen gegeben.