Die Rehabilitation hat eine lange Tradition im deutschen Gesundheitsversorgungssystem. Mit ihrer gesetzlichen Verankerung Anfang des 20. Jahrhunderts und der Integration in die verschiedenen Säulen des sozialen Sicherungssystems ist die Rehabilitation zu einem festen Bestandteil in der medizinischen Versorgung geworden. Insbesondere bei der Versorgung chronisch Kranker – zu denen auch die meisten onkologisch Erkrankten zählen – kommt ihr ein hoher Stellenwert zu. Vor diesem Hintergrund und der Häufigkeit des Auftretens in der Bevölkerung haben Krebserkrankungen und damit auch die onkologische Rehabilitation eine große, weit über das Medizinische hinausgehende ökonomische und sozialpolitische Bedeutung.