"(…) auch diejenigen, welche durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesamtheit gegenüber einen begründeten Anspruch auf staatliche Fürsorge. Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben des Gemeinwesens (…)"
Diese Aussage von Kaiser Wilhelm I, die Reichskanzler Otto von Bismarck am 17.11.1881 verlas1, hat auch in der heutigen Zeit nicht an Aktualität verloren. Erwerbsminderung kann jeden treffen. Arbeit bedeutet Lebensunterhalt, Anerkennung und oft ein Stück Selbstverwirklichung. Der Schutz bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ist daher für jeden wichtig. Und damals wie heute stellt sich die Frage, in welchem Maß die Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung erfolgen muss und von wem dafür entstehende Kosten getragen werden.