Die Rentenversicherung (RV) hat ein anerkanntermaßen umfassendes, differenziertes und aussagefähiges Programm der Reha-Qualitätssicherung (QS) aufgebaut und in der Routinepraxis etabliert. Innerhalb der Sozialversicherung hat die RV mit diesem QS-Programm eine Vorreiterrolle wahrgenommen. Die Reha-QS der RV ist von Anfang an darauf ausgerichtet, mit methodisch unterschiedlichen Verfahren möglichst viele verschiedene Aspekte der Qualität der Rehabilitation zu erheben und zu bewerten. Diese Datenerhebungen ermöglichen einen kontinuierlichen Prozess der Berichterstattung für die Reha-Einrichtungen, um ständige Qualitätsverbesserungen anzuregen. Die Instrumente und Verfahren der Reha-QS werden fortlaufend weiterentwickelt, ihr Anwendungsbereich wird stetig erweitert. Die Qualitätsergebnisse können an vielen Stellen als positiv bewertet werden, dokumentieren aber andererseits durchgängig deutliche qualitative Unterschiede zwischen den Einrichtungen. Die Notwendigkeit einer QS bleibt also weiterhin bestehen.