Für Europa war 2010 ein sehr wichtiges Jahr. Mit Wirkung vom 1.5.2010 fanden die neuen Koordinierungsregelungen – die Verordnungen (VOen) 883/2004 und 987/2009 – im Verhältnis zu den 27 Mitgliedstaaten Anwendung. Die neuen Regelungen, die durch die Rechtsprechung des EuGH beeinflusst wurden, sollen die Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen und effizienter gestalten. Für den Bereich der gesetzlichen RV hat sich durch die neuen Verordnungen materiell-rechtlich nichts Wesentliches geändert. Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf den neuen Durchführungsbestimmungen, die nach einer Übergangszeit den maschinellen Austausch von Informationen zwischen den europäischen Sozialleistungsträgern vorsehen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sie der Überprüfung durch den EuGH standhalten.