Deutsche Rentenversicherung

René Braun: Die Rente auf dem Prüfstand des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

Stand 15.03.2012 Kostenlos

An den Deutschen Bundestag gerichtete Bitten oder Beschwerden werden zur parlamentarischen Behandlung an den Petitionsausschuss weitergeleitet. Davon entfällt ein großer Teil auf Eingaben zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV). Den Anliegen kann freilich nicht immer entsprochen werden, dennoch kommt das Parlament seiner Verpflichtung nach, die gesetzlichen Regelungen und ihre Anwendung eingehend zu prüfen und den Petenten das Ergebnis mitzuteilen. Das trägt oft zum besseren Verständnis des komplexen Rentenrechts bei und führt bisweilen auch zu Gesetzesinitiativen. Der Petitionsausschuss bezeichnet sich gern als Seismograph, der die Stimmung in der Bevölkerung wiedergibt.

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