Deutsche Rentenversicherung

Stefan Scheer, Florian Lehmann: Computerunterstützte Einzugsstellenprüfungen (CEP.net) - Datenbank zur Verwaltung und Planung der Einzugsstellenprüfungen -

Stand 08.12.2014 Kostenlos

Die Träger der Rentenversicherung (RV) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüfen bei den Einzugsstellen gem. § 28q Abs.1 Satz 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)1 die Durchführung der Aufgaben, für die die Einzugsstellen eine Vergütung nach § 28l Abs.1 SGB IV erhalten. Die Einzugsstellen haben im Jahr 2013 ca. 330 Mrd. EUR an Gesamtsozialversicherungsbeiträgen von den Arbeitgebern eingezogen. Zur Verwaltung und Planung wurde zum 1. 7. 2014 eine neue Datenbank eingeführt, die den Rentenversicherungsträgern (RV-Träger) eine gemeinsame Nutzung ermöglicht. Damit stehen den Prüfdiensten der RV-Träger für die Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV, die Prüfung der unmittelbaren Beitragszahler nach § 212a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und die Einzugsstellenprüfung nach § 28q SGB IV einheitliche Datenbanken zur Verwaltung und Planung der Prüfstellen zur Verfügung.

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