Das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II (ALG II) war verbunden mit einer rentenrechtlichen Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung (RV). Das bewirkte seit 2005 deutliche Veränderungen bei der Zusammensetzung der Versichertenbiographien und machte sich später auch im Rentenzugang wegen Erwerbsminderung bemerkbar. Der Beitrag untersucht auf der Grundlage der Sondererhebung Vollendete Versichertenleben 2010, welche Veränderungen sich dadurch ergaben, dass die neue bedarfsgeprüfte Arbeitslosenleistung Pflichtbeitragszeiten begründete, auch wenn in den vorausgehenden Jahren weder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt noch Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA), sondern allenfalls Sozialhilfeleistungen bezogen worden waren. Ergänzend wird auch gezeigt, wie viele Versicherte von einer Vertrauensschutzregelung
profitieren könnten, die im Zusammenhang mit der Modifikation der rentenrechtlichen Bewertung von Zeiten des ALG-II-Bezugs eingeführt wurde.