...aus Sicht ihrer Kammer- und Verbändevertreter – Dr. Stefan Zapfel, Felix Stumpf
Die gesetzlich verpflichtende Alterssicherung in Deutschland ist eng an den Erwerbsstatus gekoppelt und bezieht sich vorwiegend auf abhängig Beschäftigte, integriert darüber hinaus aber auch bestimmte Gruppen von Selbständigen, etwa Landwirte, Künstler, Publizisten, verkammerte Freie Berufe oder Seelotsen. Allerdings sind derzeit etwa 75 % aller in Deutschland tätigen Selbständigen nicht obligatorisch rentenversichert –entweder, weil sie Mitglieder einer Berufsgruppe (z. B. Floristen oder Taxiunternehmer) sind, die keiner Versicherungspflicht unterliegt, weil de Möglichkeit besteht, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, weil Altershöchstgrenzen in berufsständischen Vrsorgungswerken von Freien Berufen einen Beitritt verhindern oder weil bei neu auftretenden Berufen bzw. hybriden Beschäftigungsformen eine eindeutige Kläung der Versicherungspflicht nur schwer möglich ist. Hinzu kommen Selbständige, bei denen eine Versicherungspflicht zwar vorliegt, der jedoch unbewusst oder wissentlich nicht entsprochen wird