Ein Gesetz zu einer im Jahr 2013 initiierten Reform der Alterssicherung wurde Ende 2013 vom Parlament verabschiedet. Nach Anrufung des Conseil constitutionnel (Verfassungsrat) durch Abgeordnete der Opposition und dessen Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes am 16.1. 2014 wurde das endgültige Reformgesetz am 20.1. 2014 verabschiedet, alsbald veröffentlicht und in Kraft gesetzt1. Die Umsetzung bestimmter Maßnahmen, wie die vorgezogene Altersrente für Versicherte nach langandauernder Ausübung beschwerlicher Tätigkeiten – eines der ursprünglichen Hauptziele der Rentenreform –, wird aber aus verschiedenen Gründen aufgeschoben und die zur Umsetzung notwendigen Durchführungsvorschriften sind daher noch nicht erlassen worden. Manche Bestimmungen treten ab 2015 in Kraft.