Nach den Vorausberechnungen des Schätzerkreises wird die Nachhaltigkeitsrücklage bis zum Ende des laufenden Jahrzehnts von ihrem gegenwärtigen Höchststand wieder bis auf ihre Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben abgeschmolzen sein und danach – bei Fortbestehen des aktuellen Rechtsrahmens – voraussichtlich für lange Zeit auf diesem Stand verharren. Damit ist absehbar, dass bei Fehlen ausreichender eigener Mittel wiederkehrend besondere Maßnahmen der Liquiditätssicherung – wie Liquiditätshilfen des Bundes – erforderlich und damit zum Gegenstand öffentlicher Diskussion werden. Um langfristig das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung (RV) zu erhalten, wird vor diesem Hintergrund für eine Anhebung der Mindestnachhaltigkeitsrücklage auf mindestens 0,4 Monatsausgaben plädiert.