Seit zwei Jahrzehnten reformieren wechselnde Regierungen das gesetzliche Rentenalter in Italien, um den Rentenbeginn zu verzögern und damit die Rentenausgaben zu senken. Der prozentuale Anteil der Rentenausgaben
am Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt über dem Durchschnitt der Länder der Europäischen Union (EU). Im Schatten der Wirtschafts- und Finanzkrise wurden die Zugangsvoraussetzungen zu Altersrenten verschärft.
Ab 2018 liegt die gesetzliche Altersgrenze bei 66 Jahren und steigt bis 2021 auf 67 Jahre; durch die automatische Anpassung an die steigende Lebenserwartung verschiebt sich der Rentenbeginn 2018 indes auf das Alter
66 Jahre und 7 Monate und 2021 voraussichtlich auf 67 Jahre und 2 Monate. Eigentlich gilt seit 2012 ein flexibler Korridor für das Rentenalter zwischen 62 und 70 Jahren, der aber ebenfalls automatisch steigt. Eine
Altersrente vor dem 70. Lebensjahr setzt eine Mindestbeitragszeit von 20 Jahren und eine bestimmte Mindesthöhe des Rentenanspruchs voraus. Der Rentenzugang ist dadurch vor allem für Frauen erheblich erschwert.