Mit dem Altersvermögensgesetz und dem Altersvermögens-Ergänzungsgesetz wurde im Jahr 2001 die Ausrichtung des Alterssicherungssystems in Deutschland strukturell verändert. Durch Modifikationen der Rentenanpassungsformel wurde ein schrittweises, langfristiges Sinken des Rentenniveaus eingeleitet, während gleichzeitig eine staatliche Förderung für die ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge eingeführt wurde. Letztlich stand hinter diesen Entwicklungen ein verändertes Leitbild der Alterssicherung in Deutschland: Während zuvor das konzeptionelle Ziel, den Versicherten „nach einem erfüllten Arbeitsleben“ einen „altersgemäßen“ Lebensstandard zu ermöglichen, auch allein mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) realisiert werden sollte, geht das neue Leitbild davon aus, dass die Lebensstandardsicherung im Alter nur durch das Zusammenwirken von Leistungen der gesetzlichen RV und der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge zu realisieren ist. Dieser Wechsel des Leitbildes der Alterssicherung in Deutschland ist auch als Paradigmenwechsel beschrieben worden.