Kaum eine Entscheidung eines höchsten deutschen Gerichts hat in letzter Zeit so nachhaltig auf die Arbeit der Betriebsprüfdienste der Rentenversicherungsträger (RV-Träger) Einfluss genommen, wie der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. 12. 2010 zur Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP).