Die Rentenreform von 1957 stellte die gesetzliche Rentenversicherung (RV) auf eine neue Grundlage. Der Übergang von einem grundsätzlich am Kapitaldeckungsverfahren orientierten Sicherungssystem zu einem Umlagesystem wurde vollzogen, das Äquivalenzprinzip von Beitrag und Leistung gestärkt und das Leistungsniveau deutlich angehoben. Vor allem aber wurde durch die Einführung der lohnbezogenen Dynamik der Renten und Rentenanwartschaften die Teilhabe der Rentner an den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen ermöglicht; die „dynamische Rente“.
Die Funktion der gesetzlichen RV wurde damit grundlegend fortentwickelt: Sie war nicht länger ein Zuschuss für den Lebensunterhalt, sondern orientierte sich nun letztlich am Leitbild einer Lebensstandardsicherung. Die Versicherten sollten „nach einem erfüllten Erwerbsleben“ im Alter ihren zuvor erreichten Lebensstandard in etwa aufrechterhalten können – und zwar nicht nur bei Eintritt ins Rentenalter, sondern während der gesamten Rentenbezugszeit. Die Einführung der dynamischen Rente vor 60 Jahren stellte insofern einen echten Paradigmenwechsel in der Alterssicherung der Bundesrepublik Deutschland dar.