Als Folge des durch die Rentenreformen 2000/2001 bewirkten Paradigmenwechsels soll eine Lebensstandardsicherung im Alter nicht mehr allein durch die gesetzliche Rente bzw. die Regelversorgungssysteme, sondern durch alle drei Säulen der Alterssicherung gewährleistet werden. Was die betriebliche Altersvorsorge angeht, ist der Grad der Absicherung der Bevölkerung allerdings wenig homogen. Ende 2015 hatten ca. 17,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Betriebsrentenanwartschaft. Das sind knapp 60 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auch wenn sich dieser Anteil stark erhöht hat, hängt die Frage, ob eine betriebliche Altersvorsorge besteht, auch heute noch stark von der Art und Größe des Unternehmens ab. In kleinen und mittelständischen Betrieben ist die Beteiligungsquote vergleichsweise gering. Arbeitnehmer mit höherem Einkommen nutzen die betriebliche Altersvorsorge stärker als solche mit niedrigerem Einkommen. In den alten Bundesländern ist die betriebliche Altersvorsorge weitaus stärker verbreitet als in den neuen Bundesländern, wo im Zuge der Wende die Sonderversorgungssysteme in die gesetzliche Rentenversicherung (RV) überführt wurden und wo aufgrund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt in den Neunziger Jahren Anwartschaften auf Betriebsrenten kaum aufgebaut wurden.