Deutsche Rentenversicherung

Wolfgang Schmidt: Altersrenten und Hinzuverdienst - Die Rechtsentwicklung bis zum Flexirentengesetz

Stand 30.10.2017

Faulkners Satz: „Die Vergangenheit ist nicht tot; sie ist nicht einmal vergangen“ trifft vielleicht auf keinen anderen Lebensbereich so uneingeschränkt zu wie auf die Rentenversicherung (RV). Das Jubiläumsjahr 2017 zeigt das besonders schön. Im Februar des Jahres 2017 ist die große Rentenreform des Jahres 1957 60 Jahre alt geworden. Im April 2017 konnte das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz seinen 10. Geburtstag feiern. Das „flexible Altersruhegeld“ ist 45, das RRG 19925 mit dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist 25 Jahre alt geworden.

Am 1. 7. 2017 sind schließlich die Regelungen zur Teilrente und zum Hinzuverdienst des am 8. 12. 2016 verkündeten Gesetzes mit dem sprechenden Titel „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben – (Flexirentengesetz)“ in Kraft getreten.

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