Deutsche Rentenversicherung

Christin Czaplicki, Lara M. Espeter, Dr. Wolfgang Keck: Pflegezeiten in der Rentenversicherung

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Personen, die einen Angehörigen pflegen, sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) pflichtversichert. Auf der Grundlage einer Analyse der Zugänge in eine Altersrente im Jahr 2016 wird dargestellt, wer wie viele Pflegezeiten aufweist und welche Rentenanwartschaften sich daraus ergeben. Gerade Personen, die insgesamt nur geringe Anwartschaften erworben haben, können durch die Pflichtversicherungszeiten als Pflegeperson ihre Renten deutlich aufbessern.

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