Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz soll – so die Gesetzesbegründung – „die gesetzliche Rentenversicherung derart angepasst werden, dass sie als maßgeblicher Eckpfeiler unseres Sozialstaates tragfähig, solide und belastbar bleibt“. Mit erheblichen Leistungsausweitungen und verbindlichen Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz tariert das Gesetz den Ausgleich zwischen den Interessen der Rentenbeziehenden und den Interessen der Beitragszahlenden neu aus, die im Generationenvertrag im Gleichgewicht bleiben müssen.