Deutsche Rentenversicherung

Dr. Andy Woditschka: Die Novellierung des § 89 SGB VI durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz

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Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 28. 11. 2018 (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) wurden § 89 Abs. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) m. W. vom 5. 12. 2018 fünf neue Sätze angefügt. Die Notwendigkeit dieser Ergänzung ergab sich aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die dazu führte, dass die Rentenversicherungsträger (RV-Träger) den Rechtsgedanken des § 89 SGB VI mithilfe der allgemeinen Korrekturvorschriften des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) nicht mehr durchsetzen konnten. Diese faktische Wirkungslosigkeit des § 89 SGB VI wurde nun durch eine Gesetzesänderung behoben.

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