Das Beitragsjahr 2015 war das vierzehnte Jahr, für das eine staatliche Förderung durch die Zulageförderung und/oder durch den Sonderausgabenabzug zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge gewährt wurde. Dargestellt werden die Ergebnisse zum aktuellen Auswertungsstichtag 15. 5. 2018. Aufgrund des mehrjährigen Zeitraums, in dem die Veranlagung für die Einkommensteuer abgewickelt wird, sind die Ergebnisse zur steuerlichen Förderung für das Beitragsjahr 2015 als vorläufig anzusehen, während für die Zulageförderung nach Beendigung des zweijährigen Zeitraums für die Beantragung der Zulagen bis Ende 2017 nunmehr die statistischen Ergebnisse für das Beitragsjahr 2015 nahezu vollständig und überprüft zur Verfügung stehen. Als wichtigstes Ergebnis ist herauszustellen, dass derzeit fast 11,1 Millionen Personen durch Zulagen bzw. durch den Sonderausgabenabzug gefördert werden. Das berechnete Fördervolumen beträgt für das Beitragsjahr 2015 rd. 3,830 Mrd. EUR, davon entfallen rd. 2,729 Mrd. EUR auf Zulagen und rd. 1,101 Mrd. EUR auf die Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug. Von den rd. 2,729 Mrd. EUR an Zulageförderung entfällt etwas mehr als die Hälfte mit rd. 1,369 Mrd. EUR auf Kinderzulagen. Der Beitrag basiert auf den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Internet veröffentlichten Auswertungsergebnissen und konzentriert sich auf die Verteilung der geförderten Personen nach wichtigen soziodemographischen Merkmalen. Im Mittelpunkt stehen hier u. a. die geförderten Personen nach der Höhe der maßgebenden Jahreseinnahmen, der Anzahl der beantragten Kinderzulagen, dem Geschlecht und dem Alter. Ergänzend zu den Ergebnissen des Beitragsjahres 2015 werden auch aktualisierte Ergebnisse für das Beitragsjahr 2014 und vorläufige Ergebnisse für die Beitragsjahre 2016 und 2017 betrachtet.