Von 2004 bis 2008 verhandelten die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über ein umfassendes Sozialversicherungsabkommen (SVA). Den bereits angesetzten Termin zur Unterzeichnung des Abkommens im August 2010 sagte die Ukraine jedoch kurzfristig ab. Erst mit der neuen ukrainischen Regierung, die seit 2016 im Amt ist, wurde der Gesprächsfaden wieder aufgenommen. Die ukrainische Seite sprach sich ausdrücklich gegen neue Verhandlungen aus. Nach intensiver Prüfung innerhalb der deutschen Regierung stimmte diese dem vor zehn Jahren verhandelten Vertragstext zu, obwohl nach deutscher Lesart einige Regelungen nicht mehr aktuell sind, wie zum Beispiel das Verbot der multilateralen Vertragsanwendung. Das am 7.11.2018 unterzeichnete Abkommen wird in diesem Artikel vorgestellt.