Ob die mindestsichernden Elemente in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) ausgebaut werden sollten, wird seit vielen Jahren intensiv und kontrovers diskutiert. Schon bei den Verhandlungen des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode, der letztendlich am 12. 3. 2018 vereinbart wurde, war die Einführung einer Grundrente bzw. ihre Ausgestaltung höchst umstritten. Mehr als zwei Jahre später hat der Deutsche Bundestag am 2. 7. 2020 das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) verabschiedet. Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes und die Konsequenzen für die RV werden im Folgenden dargestellt.