Die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden unmittelbar an die Rentenempfänger ausgezahlt. Die Versicherten erwerben dabei ihrerseits einen Anspruch auf eine spätere eigene Rente. Nach diesem Prinzip funktioniert das aktuelle Finanzierungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung – und durch eine finanzielle Reserve („Nachhaltigkeitsrücklage“) können unerwartete Schwankungen ausgeglichen werden. Das Umlageverfahren ist im Vergleich zum Kapitaldeckungsverfahren weitaus weniger von (unvorhersehbaren) Entwicklungen auf den Kapitalmärkten abhängig und hat sich seit seiner Einführung als krisenfest erwiesen.
Beim Umlageverfahren finanziert die jeweils arbeitende Generation die Renten der Ruheständler. Heutige Versicherte erwerben dabei ihrerseits einen Anspruch auf Rente im Alter und bei Erwerbsminderung – diese wird dann wiederum von der nächsten Generation finanziert. Somit stellt das ab 1957 schrittweise eingeführte Umlageverfahren die Geburt des „Generationenvertrages“ dar.
Beim Kapitaldeckungsverfahren wird aus den eingezahlten Beiträgen ein Kapitalstock gebildet, aus dem die Renten später finanziert werden. Das angesparte Kapital wird auf dem Kapitalmarkt angelegt und kann dort verzinst werden (z. B. durch Dividendenzahlungen und Wertsteigerungen aus Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren wie Staatsanleihen). Die Anlage am Kapitalmarkt bietet gute Renditechancen, ist zugleich aber auch mit dem Risiko von Kapitalverlusten verbunden. Dies gilt insbesondere bei hoher Inflation und Wirtschaftskrisen. Auch die anhaltende Niedrigzinsphase stellt das Kapitaldeckungsverfahren zum Teil vor ernstzunehmende Herausforderungen.
Wenn es immer weniger Menschen im Erwerbsalter, aber immer mehr im Rentenalter gibt, dann ist das nicht nur eine Herausforderung für die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch für andere Formen der Alterssicherung und für unsere Gesellschaft insgesamt. Die vergangenen Jahrzehnte haben aber gezeigt, dass die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrem Umlageverfahren jede Herausforderung gut meistern konnte. Der Beitragssatz liegt heute niedriger, als von vielen kritischen Stimmen vorhergesagt.
Wichtig ist, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer auch künftig auf einem hohen Niveau zu halten. Zudem können z. B. eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie Einwanderung helfen, die Folgen des demografischen Wandels zu bewältigen.
Um unerwartete Schwankungen bei den Einnahmen und den Ausgaben ausgleichen zu können, verfügt die Deutsche Rentenversicherung über eine sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage.
Die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage ist im Sozialgesetzbuch geregelt, und sie ist entscheidend für den Beitragssatz zur Rentenversicherung: Er muss von der Bundesregierung so festgesetzt werden, dass die Rücklage am Jahresende das 0,2-fache einer Monatsausgabe nicht unter- und das 1,5-fache einer Monatsausgabe nicht überschreitet.
Bei der dynamischen Rente wird keine dauerhaft gleichbleibende Rentenhöhe festgelegt, stattdessen wird sie an die Lohnentwicklung angepasst. Das bedeutet: Steigen die Löhne, folgen ihnen die Renten. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass auch die Rentenempfänger an der Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitseinkommen teilhaben können.
Unter Äquivalenz versteht man bei der Rente, dass die Rentenhöhe in einem bestimmten Verhältnis zu eigenen Vorleistungen stehen soll. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Dauer der Beitragszahlung und die Höhe des versicherten Einkommens entscheidend. Konkret richtet sich die Höhe der Rente nach der Anzahl der Versicherungsjahre und dem eigenen versicherten Lohn im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt – letzteres gilt über die gesamte Versicherungslaufzeit. Wer überdurchschnittlich verdient und länger Beiträge zahlt, erhält somit auch eine höhere Rente.
Mit der Rentenformel wird die Höhe der Rente jedes neuen Beziehers berechnet. Sie berücksichtigt individuelle Faktoren wie die Versicherungsdauer und die Einkommenshöhe im Erwerbsleben sowie die Art der Rente und das jeweilige aktuelle Lohnniveau. Ein Durchschnittsverdiener erhält beispielsweise für ein Jahr Beitragszahlung einen Entgeltpunkt. Für einen Entgeltpunkt bekommt man später eine Monatsrente in Höhe des aktuellen Rentenwertes, wenn die Rente zum regulären Rentenalter beginnt.
Mehr Informationen zur Rentenformel und dazu, wie sich die Rente berechnet, finden Sie in den Broschüren für die Rentenberechnung in den alten und neuen Bundesländern.