Wie wird der versicherungsrechtliche Status bei einer Entsendung in das Vereinigte Königreich beurteilt, wenn das Europarecht nicht mehr angewendet werden kann?
Wie wird der versicherungsrechtliche Status bei einer Entsendung in das Vereinigte Königreich beurteilt, wenn das Europarecht nicht mehr angewendet werden kann?
Die Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens zur Entsendung sind denen des Europarechts nachempfunden. Im Ergebnis ergeben sich bei Entsendungen aus Deutschland in das Vereinigte Königreich für Staatsangehörige der EU keine vom Europarecht abweichenden Rechtsfolgen. Das bisherige Antrags- und Bescheinigungsverfahren kann zunächst beibehalten werden.