Deutsche Rentenversicherung

Fragen und Antworten zur freiwiligen Versicherung

Allgemeiner Hinweis: Eine freiwillige Versicherung in der deutschen Rentenversicherung ist nur für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres und für Personen zulässig, die nicht versicherungspflichtig sind (z.B. aufgrund einer Beschäftigung). Des Weiteren ist eine freiwillige Versicherung nach bindender Bewilligung einer deutschen Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente unzulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird unterstellt, dass diese Grundvoraussetzungen erfüllt sind.

Ich bin britischer Arbeitnehmer in Deutschland und unterliege am 31. Dezember 2020 den deutschen Rechtsvorschriften. Gilt das bisherige Recht für mich weiter?

An Ihrer Berechtigung zur freiwilligen Versicherung ändert sich nichts.

Ich wohne im Vereinigten Königreich, bin aber kein britischer Staatsangehöriger. Vor dem 1. Januar 2021 habe ich damit begonnen, freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Kann ich die freiwillige Versicherung fortführen?

An Ihrer Berechtigung zur freiwilligen Versicherung ändert sich nichts, solange Sie im Vereinigten Königreich oder einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnen.

Ich bin britischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich und habe bereits vor dem 1. Januar 2021 Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt. Kann ich weiterhin freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlen?

An Ihrer Berechtigung zur freiwilligen Versicherung ändert sich nichts, solange Sie im Vereinigten Königreich oder einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnen.

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