Ich wohne in Deutschland, beziehe eine deutsche Rente und bin in der deutschen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Tritt ab dem 1. Januar 2021 eine Änderung ein?
Nur wegen Ablauf der Übergangszeit tritt eine Änderung in der Krankenversicherung der Rentner grds. nicht ein.
Mögliche Änderungen könnten sich aufgrund eines Wohnsitzwechsels, z. B. in das Vereinigte Königreich, ergeben.
Ich bin Brite, wohne seit Jahren in Deutschland und beabsichtige, im Jahr 2022 meine deutsche Rente zu beantragen. Ich habe deutsche und britische Versicherungszeiten. Werden für die Krankenversicherung der Rentner auch die britischen Zeiten berücksichtigt?
Für die Prüfung einer Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner werden neben den deutschen auch alle britischen Versicherungszeiten berücksichtigt.