Deutsche Rentenversicherung

Ich bin britischer Staatsangehöriger und habe bisher ausschließlich britische Versicherungszeiten zurückgelegt. Nach dem 31. Dezember 2020 verlege ich meinen Wohnsitz nach Deutschland und nehme dort erstmalig eine Beschäftigung auf. Welche Folgen hat dies für einen künftigen deutschen Rentenanspruch?

Die Berücksichtigung der britischen Zeiten für eine deutsche Rente ist im Rahmen des Austrittsabkommens nicht möglich, da erstmalig nach dem 31. Dezember 2020 deutsche Zeiten zurückgelegt wurden. Die deutschen Zeiten könnten aber über das Handels- und Kooperationsabkommen mit Ihren britischen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden.