Deutsche Rentenversicherung

Ich bin deutscher Staatsangehöriger und habe bisher ausschließlich Versicherungszeiten in der Deutschen Rentenversicherung zurückgelegt. Nach dem 31. Dezember 2020 werde ich erstmalig eine Beschäftigung im Vereinigten Königreich aufnehmen und dort voraussichtlich britische Versicherungszeiten erwerben. Welche Folgen hat dies für meinen deutschen Rentenanspruch?

Im Rahmen des Austrittsabkommens können nur die deutschen Versicherungszeiten berücksichtigt werden. Sie werden nicht mit britischen Versicherungszeiten zusammengerechnet, soweit diese erstmalig nach dem 31.12.2020 erworben werden.

Die Zusammenrechnung könnte aber über das Handels- und Kooperationsabkommen erfolgen.