Deutsche Rentenversicherung

Fragen und Antworten zum Rentenbezug

Ich beziehe eine deutsche Rente, der auch britische Versicherungszeiten zugrunde liegen. Bleibt meine Rente nach dem 31. Dezember 2020 unverändert?

Ja, Ihre Rente wird wie bisher unter Berücksichtigung der britischen Versicherungszeiten weitergezahlt. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der EU oder in das Vereinigte Königreich verlegen.

Ich beziehe seit einem Jahr eine deutsche Altersrente. Nach dem 31. Dezember 2020 habe ich auch Anspruch auf eine britische Altersrente. Tritt dadurch eine Veränderung ein?

Nein, die deutsche Rente ändert sich nicht.

Ich erhalte eine deutsche Rente wegen voller Erwerbsminderung, der auch britische Versicherungszeiten zugrunde liegen. Die Rente ist befristet und endet nach dem 31. Dezember 2020. Ergeben sich bei einer Weitergewährung Änderungen hinsichtlich meiner deutschen Rente?

Ihre Rente wird unverändert weitergewährt, sofern Sie weiterhin erwerbsgemindert sind.

Mein Ehegatte bezieht eine deutsche Rente, der auch britische Versicherungszeiten zugrunde liegen. Erhalte ich eine Hinterbliebenenrente, wenn mein Ehegatte nach dem 31. Dezember 2020 versterben sollte?

Ja, Ihr Anspruch auf Hinterbliebenenrente wird in gleicher Weise festgestellt, wie die Altersrente Ihres Ehegatten.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK