Ich beziehe eine deutsche Rente, der auch britische Versicherungszeiten zugrunde liegen. Bleibt meine Rente nach dem 31. Dezember 2020 unverändert?
Ja, Ihre Rente wird wie bisher unter Berücksichtigung der britischen Versicherungszeiten weitergezahlt. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der EU oder in das Vereinigte Königreich verlegen.
Ich beziehe seit einem Jahr eine deutsche Altersrente. Nach dem 31. Dezember 2020 habe ich auch Anspruch auf eine britische Altersrente. Tritt dadurch eine Veränderung ein?
Nein, die deutsche Rente ändert sich nicht.
Ich erhalte eine deutsche Rente wegen voller Erwerbsminderung, der auch britische Versicherungszeiten zugrunde liegen. Die Rente ist befristet und endet nach dem 31. Dezember 2020. Ergeben sich bei einer Weitergewährung Änderungen hinsichtlich meiner deutschen Rente?
Ihre Rente wird unverändert weitergewährt, sofern Sie weiterhin erwerbsgemindert sind.
Mein Ehegatte bezieht eine deutsche Rente, der auch britische Versicherungszeiten zugrunde liegen. Erhalte ich eine Hinterbliebenenrente, wenn mein Ehegatte nach dem 31. Dezember 2020 versterben sollte?
Ja, Ihr Anspruch auf Hinterbliebenenrente wird in gleicher Weise festgestellt, wie die Altersrente Ihres Ehegatten.