Deutsche Rentenversicherung

Für mehr Rente: Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen

Wann Sonderzahlungen sinnvoll sind, um Abschläge auszugleichen, und was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in unseren Fragen und Antworten.

Wie erhalte ich Informationen über die Höhe der Sonderzahlung?

Wer vor Erreichen des regulären Rentenalters eine Altersrente für langjährige Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen möchte, muss für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Diese Abschläge können ab einem Alter von 50 Jahren durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Eine Auskunft über die Höhe der Zahlungen wird auf Antrag vom zuständigen Rentenversicherungsträger erstellt. Die Auskunft enthält folgende Informationen:

  • die voraussichtliche Höhe der Altersrente zum beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn
  • die Höhe der Rentenminderung sowie
  • die Höhe des Beitrages, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte.

Zahlungen können in Form einer Einmalzahlung oder als Teilzahlungen geleistet werden. Rentenminderungen, die bei einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können durch Sonderzahlungen nicht ausgeglichen werden.

Wer wissen möchte, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen lohnt, sollte sich von seinem Rentenversicherungsträger individuell beraten lassen.

Was passiert, wenn Sonderzahlungen geleistet wurden – Betroffene dann aber doch nicht früher in Rente gehen möchte?

Versicherte, die Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen gezahlt haben, sind nicht verpflichtet, tatsächlich eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Wer später in Rente geht, erhält eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der gezahlten Beträge erfolgt nicht.

Gibt es Zahlen, wie viele Versicherte die Möglichkeit der Sonderzahlung in den vergangenen Jahren genutzt haben?

Die Anzahl der Beitragszahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen 2012 bis 2020:

JahrAnzahl
202268.046
202141.483
202035.223
201925.839
201817.086
201711.620
20164.479
20151.499
2014967
20131.271
2012933

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