Aufgrund einer Gesetzesänderung in 2017 wird die Höhe der Rentenanpassung in den neuen Bundesländern seit 2018 anders berechnet als in der Vergangenheit. Der für den Osten maßgebende aktuelle Rentenwert wird seitdem als fester Prozentsatz des aktuellen Rentenwertes errechnet, der im Westen zu Grunde zu legen ist. Zum 1. Juli 2019 beläuft sich dieser Prozentsatz auf 96,5 Prozent. Bis zum Jahr 2024 steigt er schrittweise auf 100 Prozent. Von dieser Verfahrensweise, die als „Angleichungstreppe“ bezeichnet wird, gibt es jedoch eine Ausnahme. Hierfür wird jedes Jahr in einer Vergleichsberechnung ein aktueller Rentenwert (Ost) nach der alten, vor 2018 geltenden Formel ermittelt. Von beiden nach „altem“ und „neuem“ Recht berechneten Rentenwerten kommt schließlich der jeweils höhere für die Rentenanpassung in den neuen Bundesländern zur Anwendung.