Da der wirtschaftliche Angleichungsprozess zwischen Ost und West noch nicht abgeschlossen ist, werden die im Durchschnitt geringeren Löhne im Osten rechnerisch ausgeglichen. Dies erfolgt mit Hilfe des sogenannten Umwertungsfaktors, der die im Durchschnitt geringeren Löhne im Osten bei der Rentenberechnung ausgleicht. Dadurch wird im Osten bei gleichem Entgelt und damit gleicher Beitragszahlung ein um etwa vier Prozent höherer Rentenanspruch erworben als im Westen. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Hochwertung der Verdienste im Osten. Die Hochwertung der bis zum 31. Dezember 2024 erzielten Verdienste bleibt aber erhalten.