Derzeit gibt es noch unterschiedliche Werte für die Berechnung von Renten in Ost und West. Diese Werte nennt man Rechengrößen. Unterschiede bei den Rechengrößen in Ost und West gibt es etwa beim aktuellen Rentenwert und bei der Beitragsbemessungsgrenze. Bis 2025 sollen die unterschiedlichen Rechengrößen in Ost und West schrittweise angeglichen werden.
Ein wichtiger Wert für die Berechnung der Höhe der Rente ist der aktuelle Rentenwert. Nach dem 2017 beschlossenen Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung wird der aktuelle Rentenwert im Osten im Vergleich zum Westen jeweils zum 1. Juli eines Jahres mindestens um 0,7 Prozentpunkte angehoben. Er entspricht derzeit 97,2 Prozent des Westwertes. Im kommenden Jahr soll er auf 97,9 Prozent des Westwertes ansteigen. Bis 1. Juli 2024 wird er dann 100 Prozent erreicht haben.
Der Angleichungsfahrplan gilt nur, wenn sich aus der tatsächlichen Lohnentwicklung im Osten kein höherer aktueller Rentenwert ergibt. Tritt dieser Fall ein, richtet sich der aktuelle Rentenwert im Osten in dem betreffenden Jahr nach der tatsächlichen Lohnentwicklung. Verläuft die Lohnentwicklung im Osten also dynamischer als im Westen, könnte die Angleichung bereits vor 2024 abgeschlossen werden.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern wird schrittweise an die Höhe des entsprechenden Westwertes angeglichen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstwert, bis zu dem Einkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Die Anhebung erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Jahres, bis dann 2025 100 Prozent des Westwertes erreicht sind.
Da der wirtschaftliche Angleichungsprozess zwischen Ost und West noch nicht abgeschlossen ist, werden die im Durchschnitt geringeren Löhne im Osten rechnerisch ausgeglichen. Dies erfolgt mit Hilfe des sogenannten Umwertungsfaktors, der die im Durchschnitt geringeren Löhne im Osten bei der Rentenberechnung ausgleicht. Dadurch wird im Osten bei gleichem Entgelt und damit gleicher Beitragszahlung ein um etwa vier Prozent höherer Rentenanspruch erworben als im Westen. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Hochwertung der Verdienste im Osten. Die Hochwertung der bis zum 31. Dezember 2024 erzielten Verdienste bleibt aber erhalten.