Deutsche Rentenversicherung

Ist nach dem Vertrag das Angebot von gesondert zu zahlenden Leistungen (zum Beispiel Behandlung durch die leitenden Ärzte, weitergehende Therapiemaßnahmen, spezielle diagnostische Angebote, Komfortzimmerunterbringung etc.) ausgeschlossen?

Nach dem Vertrag ist das Angebot dieser Leistungen ausgeschlossen.