Deutsche Rentenversicherung

FAQ: Vergütungsrelevante Behandlungskonzepte

Was sind Vergütungsrelevante Behandlungskonzepte?

Die Vergütungsrelevanten Behandlungskonzepte (VBK) nehmen spezifische Bedarfe der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden auf, die durch die indikationsspezifische Rehabilitation allein nicht abgedeckt werden. Dabei können sie sich je nach Zielgruppe stark in der Fallzahl unterscheiden und im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung auch einen unterschiedlichen Grad der Vereinheitlichung aufweisen. Um diese Unterschiede sachgerecht abzubilden, werden die VBK in drei Stufen eingeteilt:

  1. VBK mit Rahmenkonzept bzw. definierten Mindestanforderungen
  2. VBK als Modellkonzept mit wissenschaftlicher Begleitung
  3. VBK für besondere Teilhabebedarfe

Die Erbringung von VBK ist durch einen zusätzlichen und klar beschreibbaren Aufwand gekennzeichnet. Daher werden sie mit einem Vergütungszuschlag bzw. Sondervergütungssatz vergütet.

Was sind VBK der Stufe 1?

Vergütungsrelevante Behandlungskonzepte der Stufe 1 sind Konzepte mit einer großen Fallzahl, die durch ein Rahmenkonzept bzw. definierte Mindestanforderungen beschrieben sind. Die Mindestanforderungen sind durch die Gremien der Rentenversicherung festzulegen. Die aktuellen VBK der Stufe 1 sind:

  • Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
  • Verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation (VOR)
  • Post-COVID

Ein VBK der Stufe 1 muss folgende Kriterien erfüllen:

  • (Sozial-) Medizinische bzw. teilhabeorientierte Relevanz für die Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung
  • Beitrag zur Erreichung der individuellen Teilhabeziele
  • Relevante Fallzahlen

Für die VBK der Stufe 1 wird auf Grundlage eines beschriebenen Rahmenkonzeptes bzw. von Mindestanforderungen ein einheitlicher Vergütungszuschlag festgelegt.

Müssen die Kosten für VBK Stufe 1 im Meldebogen dargestellt werden?

Für die VBK der Stufe 1 (aktuell MBOR Stufe B, VOR, Post-COVID) ist keine Beantragung oder Geltungsmachung über den Meldebogen erforderlich. Für diese Konzepte gibt es einheitliche Vergütungszuschläge, die im Mai 2025 veröffentlicht werden. Die bestehenden Zulassungen der MBOR-, VOR-, und Post-COVID-Fachabteilungen durch die Federführer bleiben bestehen, solange die erforderlichen Anforderungen erfüllt und die Leistungen erbracht werden.

Was sind VBK der Stufe 2?

VBK der Stufe 2 sind Modellprojekte, die in einem befristeten Zeitraum unter wissenschaftlicher Begleitung getestet und evaluiert werden. Beispiele für VBK der Stufe 2 sind:

  • Postakute Rehabilitation
  • Duale Rehabilitation

Ziel von Modellprojekten ist es, die Weiterentwicklung der Rehabilitation durch besondere Behandlungsansätze zu fördern. Wird nach der Evaluation die generelle sozialmedizinische Bedeutung des Konzepts festgestellt, so kann es zu einem VBK der Stufe 1 mit einem Rahmenkonzept bzw. definierten Mindestanforderungen werden.

Für Modellprojekte wird ein Sondervergütungssatz (vollpauschaler Tagessatz) zwischen dem Federführer und der Rehabilitationseinrichtung vereinbart.

Was sind VBK der Stufe 3?

VBK der Stufe 3 sind Behandlungskonzepte für besondere Teilhabebedarfe und für kleine Bedarfsgruppen, die nur in wenigen Rehabilitationseinrichtungen bzw. nur einer Rehabilitationseinrichtung angeboten werden. Aufgrund der geringen Fallzahlen ist das Vorliegen eines rentenversicherungseinheitlichen Rahmenkonzepts bzw. einheitlich definierter Mindestanforderungen (noch) nicht notwendig. Beispiele für VBK der Stufe 3 sind:

  • Konzepte für Transplantationen
  • Konzepte für Cochlea Implantate
  • Konzepte Sucht und Psychose
  • Konzepte für Parkinson-Erkrankte

Die Mehraufwendungen für ein VBK der Stufe 3 werden mit einem Zuschlag im Rahmen der Einrichtungsspezifischen Komponente vergütet. Dieser Zuschlag wird zwischen Federführer und Rehabilitationseinrichtung verhandelt.

Ein VBK der Stufe 3 kann nach Prüfung der Voraussetzungen zu einem VBK der Stufe 1 werden, für das dann ein Rahmenkonzept bzw. einheitliche Mindestanforderungen erstellt sowie ein einheitlicher Vergütungszuschlag festgelegt werden.

Muss für bereits anerkannte Vergütungsrelevante Konzepte der Stufe 3 nochmals ein Nachweis vorgelegt werden?

Es reicht der Hinweis im Meldebogen, dass das VBK der Stufe 3 bereits anerkannt ist.