Wie wird die Kinder- und Jugendrehabilitation im neuen Vergütungssystem abgebildet?
Für die Kinder- und Jugendlichenrehabilitation wurden fünf Indikationen definiert, für die es indikationsspezifische Basissätze im neuen Vergütungssystem geben wird. Es handelt sich dabei um die Indikationen Pädiatrie, Pädiatrie Psychosomatik, Pädiatrie Kinderneurologie, Pädiatrie Sprach- und Sprechstörungen und Pädiatrie Abhängigkeitserkrankungen.
Weiterhin wurden zwei Vergütungsrelevante Behandlungskonzepte (VBK) der Stufe 1 sowie eine Begleitkomponente für Begleitpersonen definiert:
- VBK Stufe 1: Endokrinologie (KJRH)
- VBK Stufe 1: Mukoviszidose (KJRH)
- Begleitkomponente für Begleitpersonen
Für diese Konzepte sollen auf Grundlage eines Rahmenkonzeptes bzw. Mindestanforderungen jeweils einheitliche Zuschläge ermittelt werden. Diese Rahmenkonzepte bzw. Mindestanforderungen werden derzeit noch erstellt.
Sobald die Rahmenkonzepte bzw. Mindestanforderungen erstellt sind - und somit auch die Voraussetzung für die VBK der Stufe 1 erfüllt sind - werden einheitliche Zuschläge ermittelt.
Begleitpersonen, die keine Therapie erhalten, werden weiterhin im Rahmen der Haushaltshilfe vergütet.
Wie werden Begleitpersonen im neuen Vergütungssystem abgebildet?
Die Vergütung von Begleitpersonen wird bis mindestens bis zum 31. Dezember 2026 wie bisher zwischen Federführer und Einrichtung verhandelt und abgerechnet.