Deutsche Rentenversicherung

Fragen zur Schulung

Was ist ein Peer?

Ein „Peer“ im Peer Review der medizinischen Rehabilitation ist eine Fachkollegin/ein Fachkollege, die/der speziell dafür ausgebildet wurde, die Begutachtung des Reha-Prozesses nach einem evaluierten und standardisierten Vorgehen vorzunehmen.

Muss jede Fachabteilung einen Peer stellen?

Alle Fachabteilungen, die am Qualitätssicherungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB VI teilnehmen, müssen einen Peer für das Verfahren stellen. Dies umfasst die Freistellung für die Begutachtung und zugehörige Veranstaltungen.

Wir empfehlen allen Fachabteilungen, zwei Peers vorzuhalten. Denn wenn zwei Peers verfügbar sind, können sich diese die Begutachtungsarbeit im Verfahren teilen (50:50).

Wie kann ich mich für eine Peer Schulung anmelden?

Die Anmeldung für die Peer Schulung im Peer Review der medizinischen Rehabilitation erfolgt über ein Meldeformular (www.deutsche-rentenversicherung.de/Peer-Review). Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Peer-Tätigkeit erfüllen und Ihr Schulungsbedarf aufgenommen wurde, werden Sie automatisch zur nächsten Peer Schulung Ihrer Indikation eingeladen.

Mehr Informationen zum Meldeprozess finden Sie hier peer_meldeprozess_ueberblick_2025

Wer kann Peer werden?

Als Peers kommen leitende Ärztinnen/Ärzte mit einer längeren (idealerweise mindestens 3-jährigen) praktischen Reha-Erfahrung infrage, die auch aktuell in einer Reha-Fachabteilung tätig sind. Sie sollten die Zusatz-Weiterbildung „Sozialmedizin“ oder „Rehabilitationswesen“ abgeschlossen haben oder derzeit absolvieren.

Wann findet eine Peer-Schulung in meiner Indikation statt?

Peer Schulungen für die verschiedenen Indikationen finden jeweils im Vorfeld des nächsten Peer Review Verfahrens derselben statt. Wenn Sie sich als Interessentin/Interessent für die Schulung gemeldet haben, werden Sie automatisch zur nächsten Schulung Ihrer Indikation eingeladen.

Was beinhaltet die Tätigkeit als Peer?

Als Peer werden Sie alle 2 Jahre tätig, wenn ein Verfahren in Ihrem Indikationsgebiet stattfindet. Dies beinhaltet die Begutachtung von 28-32 Reha-Entlassungsberichten in einem Zeitraum von mindestens 6 Wochen.