Wie werden die Befragungsergebnisse rückgemeldet?
Die Rückmeldung der Ergebnisse erfolgt in Form von Qualitätsberichten. Die Berichte fassen die Bewertungen der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen einer Reha-Fachabteilung zusammen und stellen diese den Ergebnissen der jeweiligen Vergleichsgruppe gegenüber (siehe „Zuordnung der Fachabteilungsschlüssel zu den QS-Vergleichsgruppen“ im Internet unter: www.fachabteilungsschluessel-drv.de). Die Erlebnisberichte werden sowohl den Reha-Fachabteilungen für ihr internes Qualitätsmanagement und den federführenden RV-Trägern zur Verfügung gestellt.
Wie erfolgt die Darstellung der Befragungsergebnisse im QS-Bericht?
Ergebnisse auf Ebene der Qualitätsindikatoren: Zunächst werden die Ergebnisse der beiden Qualitätsindikatoren Rehabilitandenzufriedenheit und subjektiver Behandlungserfolg in Form von Qualitätspunkten dargestellt. Die Qualitätspunkte für diese beiden Indikatoren fließen in die qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl ein (§ 15 Abs. 7, 9 SGB VI) und werden im Rahmen des Public-Reporting auf www.meine-rehabiliation.de veröffentlicht.
Ergebnisse auf Ebene der Subskalen: Anschließend werden die der Rehabilitandenzufriedenheit und dem subjektiven Behandlungserfolg zugrundeliegenden Aspekte (Subskalen) näher betrachtet. Die Rehabilitandenzufriedenheit schließt Aspekte wie beispielsweise die ärztliche Betreuung oder die Vorbereitung auf die Zeit nach der Rehabilitation ein. Aspekte, die mit dem subjektiven Behandlungserfolg assoziiert sind, erfassen Veränderungen beispielsweise hinsichtlich der Leistungsfähigkeit oder des eigenen gesundheitsförderlichen Verhaltens. Diese Aspekte bzw. Subskalen setzen sich aus inhaltlich ähnlichen Fragen zusammen. So wird z. B. die ärztliche Betreuung im somatischen Versorgungsbereich mit drei Fragen erfasst, aus denen dann der Mittelwert gebildet wird. Aus den Mittelwerten der einzelnen Subskalen werden anschließend die durchschnittliche Rehabilitandenzufriedenheit und der durchschnittliche subjektive Behandlungserfolg gebildet.
Ergebnisse auf Ebene der Einzelfragen: Es werden außerdem alle Fragen des Fragebogens einzeln rückgemeldet. Hier werden sowohl für die Reha-Fachabteilung als auch für die Vergleichsgruppe die Häufigkeiten aller Antwortoptionen dargestellt.
Merkmale der Rehabilitanden / Rehabilitandinnen und Diagnosespektrum: Die Darstellung der Verteilung soziodemographischer, krankheitsbezogener und sozialmedizinischer Merkmale, die einen Überblick über die Rehabilitandenstruktur der Reha-Fachabteilung und der Vergleichsgruppe geben soll, ist ebenfalls Bestandteil des Berichtes.
Den Ergebnissen der Reha-Fachabteilung werden jeweils die Ergebnisse ihrer Vergleichsgruppe gegenübergestellt. Zudem wird für die Ergebnisse der Subskalen und Einzelfragen angegeben, ob statistisch signifikante Unterschiede zwischen der Fachabteilung und der Vergleichsgruppe vorhanden sind. Je nach Skalenniveau der Daten wird als Signifikanztest ein Χ2- oder U-Test durchgeführt (das Signifikanzniveau bzw. die Irrtumswahrscheinlichkeit ist dabei wie üblich auf 5% festgelegt).
Existieren Mindestfallzahlen (Quoren)?
Die Erzeugung eines fachabteilungsbezogenen Ergebnisberichts und auch die Durchführbarkeit bestimmter statistischer Analysen sind jeweils an ein bestimmtes Quorum (Mindestanzahl an Fragebögen, Rehabilitanden und Rehabilitandinnen) geknüpft. Die Erzeugung eines Berichts, die Berechnung der Qualitätsindikatoren Rehabilitandenzufriedenheit und subjektiver Behandlungserfolg, die Signifikanzprüfungen sowie die Adjustierung sind nur bei mindestens 25 gültigen Fragebögen möglich. Einzig bei der Bildung der zusammenfassenden Aspekte (Subskalen) sind bereits 12 gültige Fragebögen ausreichend.
Was bedeutet "statistisch signifikante Unterschiede"?
Unterschiede zwischen den Ergebnissen einer Reha-Fachabteilung und denen der Vergleichsgruppe sind auffällig, wenn sie sich als statistisch signifikant erweisen – das heißt, wenn sie nicht allein aufgrund des Zufalls zustande gekommen sind. Die Signifikanzprüfung erfolgt mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 5%, d. h. signifikante Unterschiede zwischen Reha-Fachabteilung und Vergleichsgruppe sind dann mit mindestens 95%-iger Sicherheit „echt“, also nicht auf den Zufall zurückzuführen. Je nach Skalenniveau der Daten wird als Signifikanztest ein c²- oder U-Test durchgeführt. Grundsätzlich ist bei Vorliegen einer statistischen Signifikanz zu prüfen, welche inhaltliche Relevanz diese Abweichung hat und worauf sie zurückzuführen ist. Ein statistisch signifikanter Unterschied an sich bedeutet nicht, dass diese Abweichung von Belang für die Praxis sein muss. Beispielsweise werden bei genügend großen Gruppen auch augenscheinlich sehr kleine Unterschiede statistisch bedeutsam.
Wie wird bei inkonsistenten Antworten vorgegangen?
Es ist möglich, dass Rehabilitanden und Rehabilitandinnen an der einen oder anderen Stelle unplausibel, widersprüchlich oder inkonsistent antworten. Fragebogen-Instruktionen, wie zum Beispiel „Bitte beantworten Sie die gesamte Frage nur, wenn Sie berufstätig oder arbeitslos gemeldet sind“, werden beispielsweise überlesen oder ignoriert. Bestimmte Beschwerden werden verneint, Verbesserungen aber trotzdem angegeben. Andere Beschwerden werden bejaht, Aussagen zum Behandlungserfolg jedoch nicht getroffen. Während bei den Einzelergebnissen keine Plausibilitätsprüfung vorgenommen wird, werden bei den zusammenfassenden Ergebnissen unplausible Angaben ausgeschlossen.
Wie gehe ich mit den Ergebnissen um?
Die Ergebnisse auf Ebene der Qualitätsindikatoren Rehabilitandenzufriedenheit und subjektiver Behandlungserfolg dienen der Überblicksgewinnung. Die Ergebnisse auf Ebene der Subskalen- und Einzelfragen dienen der vertiefenden Stärken- / Schwächenanalyse. Aggregierte bzw. zusammenfassende Ergebnisse ersetzen nicht die differenzierten Einzelergebnisse der Rehabilitandenbefragung. Eine Reha-Fachabteilung kann zum Beispiel auf Ebene der Qualitätsindikatoren ein zufriedenstellendes Gesamtergebnis erreichen, gleichwohl können Defizite bei den einzelnen Subskalen oder sogar auf Ebene der Einzelfragen bestehen. Ergebnisunterschiede, die qualitative Unterschiede der Reha-Fachabteilungen abbilden, sind durch qualitätsrelevantes Handeln beeinflussbar und veränderbar. Das erfordert die Umsetzung externer Qualitätssicherungsergebnisse im internen Qualitätsmanagement. Die Ergebnisse veranschaulichen sowohl die Stärken als auch das Verbesserungspotential der jeweiligen Reha-Fachabteilung. Im Falle negativer Resultate können Maßnahmen zur Verbesserung entwickelt und eingeleitet werden, positive Ergebnisse sollen dazu motivieren, bestehende Stärken weiter auszubauen.