Die Reha-Therapiestandards sind eines der Instrumente der Reha-Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung. Sie beinhalten Rahmenbedingungen einer medizinischen Rehabilitation und sichern den Einsatz von nachgewiesen wirksamen (evidenzbasierten) Therapien. Das ermöglicht die wissenschaftliche (empirische) Überprüfung der erbrachten Therapieleistungen der Rehabilitation, sowie eine Bewertung der Prozessqualität einer Reha-Fachabteilung.
Basierend auf dem Therapiekonzept der medizinischen Reha und den Ergebnissen der wissenschaftlichen Literaturrecherchen zur Wirksamkeit wurden für die Reha-Therapiestandards sogenannte evidenzbasierte Therapiemodule (ETM) formuliert. Die Anzahl der entsprechenden ETM kann je nach RTS variieren.
Nein, für jedes RTS wurden die evidenzbasierten Therapiemodule durch einen Expertenrat an die jeweiligen Anforderungen der Diagnosen des Geltungsbereichs angepasst.
Bei stationären Rehabilitationsleistungen wird ein Tag für die An- und Abreise von der Maßnahmedauer abgezogen.
Die Auswertungen zu den Reha-Therapiestandards beruhen auf den in den Entlassungsberichten dokumentierten therapeutischen Leistungen nach der Klassifikation der therapeutischen Leistungen 2015. Fehlende oder fehlerhafte KTL-Codierungen oder Verschlüsselungen gehen nicht mit in die Auswertungen ein.
In die Auswertungen zu den Reha-Therapiestandards können nur elektronisch vorliegende Daten einfließen analog zu den therapeutischen Leistungen, da diese die Basis der Reha-Therapiestandards sind. Elektronisch vorliegende Daten bedeutet, der Entlassungsbericht wurde per Datenfernübertragung von der Fachabteilung an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt. Nur beim RV-Träger DRV Bund werden bislang die therapeutischen Leistungen im Entlassungsbriefe, die postalisch übermittelt werden, elektronisch erfasst.
Die Reha-Therapiestandards sind diagnosebezogen konzipiert. Der Geltungsbereich bezieht sich auf den jeweiligen RTS und den diesen zugeordneten Erstdiagnosen (ICD-10) aus dem Entlassungsbericht. Zusätzlich sind Angaben zur Maßnahmedauer und evtl. zu vorgegebenen Nebendiagnosen enthalten.
Da die Reha-Therapiestandards diagnosebezogen konzipiert sind, wird die Reha-Fachabteilung mit allen Fachabteilungen verglichen, die auch QS-Berichte zu dem jeweiligen RTS erhalten haben.
An das Dezernat 0420 Reha-Wissenschaften (Dr.Claudia.Matthies@drv-bund.de)
Nein, für die Ermittlung der Qualitätspunkte einer Fachabteilung sind die evidenzbasierten Therapiemodule (ETM) gleichgewichtet.
Es geht bei den Reha-Therapiestandards um die Erfüllung von Mindestangaben. Eine „Übererfüllung“ wird somit nicht bestraft, sondern ist erwünscht.