Deutsche Rentenversicherung

Allgemeine Fragen zu den Auswertungen der RTS

Welche Ein- und Ausschlusskriterien gelten bei dem QS-Bericht zu den Reha-Therapiestandards?

In die Auswertungen zu den Berichten der RTS werden alle Fachabteilungen eingeschlossen, für die mindestens 25 Reha-Entlassungsbriefe im Jahr mit folgenden Bedingungen vorliegen:

  • Mindestens eine gültige KTL-Codierung
  • Aufenthaltsdauer 7 Tage und mehr
  • höchstens 112 Leistungen pro Woche, entsprechend nicht mehr als 16 pro Tag
  • höchstens 84 Stunden Therapie pro Woche, entsprechend nicht mehr als 12 pro Tag
  • mindestens 5 Leistungen pro Woche
  • mindestens 2 Stunden pro Woche

Wie berechnen sich die Leistungen pro Woche?

Zuerst wird die Maßnahmedauer (MSDA) berechnet:

MSDA (in Tagen) = Endedatum - Beginndatum (minus 1 Tag für stationäre Rehabilitationen)

Leistungen pro Woche = (Anzahl aller Leistungen / MSDA)*7

Die Dauer pro Woche berechnet sich analog.

Existieren Mindestfallzahlen? Quoren?

Ja, denn die Erzeugung eines fachabteilungsspezifischen Berichts sowie die Durchführbarkeit bestimmter statistischer Analysen sind an bestimmte Mindestfallzahlen (Quoren) gebunden. Für die Reha-Therapiestandards ist eine Mindestfallzahl von 25 Entlassungsberichten mit elektronisch erfassten KTL-Daten für Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung im Geltungsbereich der RTS definiert.

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