In die Auswertungen zu den Berichten der RTS werden alle Fachabteilungen eingeschlossen, für die mindestens 25 Reha-Entlassungsbriefe im Jahr mit folgenden Bedingungen vorliegen:
- Mindestens eine gültige KTL-Codierung
- Aufenthaltsdauer 7 Tage und mehr
- höchstens 112 Leistungen pro Woche, entsprechend nicht mehr als 16 pro Tag
- höchstens 84 Stunden Therapie pro Woche, entsprechend nicht mehr als 12 pro Tag
- mindestens 5 Leistungen pro Woche
- mindestens 2 Stunden pro Woche
Zuerst wird die Maßnahmedauer (MSDA) berechnet:
MSDA (in Tagen) = Endedatum - Beginndatum (minus 1 Tag für stationäre Rehabilitationen)
Leistungen pro Woche = (Anzahl aller Leistungen / MSDA)*7
Die Dauer pro Woche berechnet sich analog.
Ja, denn die Erzeugung eines fachabteilungsspezifischen Berichts sowie die Durchführbarkeit bestimmter statistischer Analysen sind an bestimmte Mindestfallzahlen (Quoren) gebunden. Für die Reha-Therapiestandards ist eine Mindestfallzahl von 25 Entlassungsberichten mit elektronisch erfassten KTL-Daten für Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung im Geltungsbereich der RTS definiert.